doctima unterstützt Banken bei der Optimierung ihrer Produktinformationsblätter

Seit dem 1. Juli 2011 sind Banken und Finanzinstitute gesetzlich verpflichtet, interessierte Kunden mit Produktinformationsblättern (PIB) über Wertpapieranlagen zu informieren. Ziel ist, die Anleger mit verständlichen PIB vor Fehlinvestitionen zu schützen. „Verständliche Informationsblätter schützen vor eventuellen Regressforderungen und sind ein Zeichen von Kundenfreundlichkeit. Banken verschaffen sich damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Finanzunternehmen, die ihre Anleger mit Fachchinesisch verunsichern", so Dr. Markus Nickl, Geschäftsführer des Sprachberatungsunternehmens doctima.

Er empfiehlt Banken und Finanzunternehmen, sich bei der Erstellung und Optimierung ihrer Beipackzettel frühzeitig Unterstützung zu sichern, um Regressforderungen zu vermeiden, notwendige Änderungen effizient durchzuführen und damit die Weichen für einen nachhaltigen, kundenfreundlichen Formular- und Textbestand zu stellen. Die doctima GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der Formularoptimierung und der Kunden- und Servicekommunikation im Finanzsektor. Für die Gestaltung und Optimierung von Produktinformationsblättern hat doctima sein Dienstleistungsportfolio um drei modulare Services erweitert: Beratung bei der Optimierung der Redaktionsprozesse, Unterstützung durch Experten bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Redaktionswerkzeuge und Übernahme der Erstellung und Überarbeitung der Beipackzettel.

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