tekom-Jahrestagung 2019: WEKA MEDIA stellt neueste Version des „WEKA Manager CE“ vor
Der „WEKA Manager CE“ unterstützt Unternehmen bereits seit vielen Jahren bei der CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Jetzt ist die Version 3.5 verfügbar.
Die interaktive Software führt Anwender systematisch durch den kompletten CE-Prozess und ermöglicht somit eine effiziente und rechtskonforme Bearbeitung sämtlicher im Rahmen eines CE-Prozesses anfallenden Aufgaben: Ermittlung der Richtlinien und Normen, Durchführung der Risikobeurteilung, Erstellung einer Betriebsanleitung und für jeden Arbeitsschritt eine Nachweisdokumentation. Die Software so aufgebaut, dass die Anwender die Aufgaben der Konformitätsbewertung in der logischen Reihenfolge angehen. Die Stammdaten, Angaben und Beschreibungen werden gespeichert und können bei einem nächsten Projekt übernommen werden. Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Rechtstexte sind bereits enthalten, bei technischen Fragen hilft eine spezielle Hotline weiter.
Die Version 3.5 bietet u.a. folgende neue Funktionen:
- Verbesserter Maßnahmenassistent zur Übernahme von bestehenden Schutzmaßnahmen aus anderen Projekten. Ganze Gefährdungsbereiche aus anderen Projekten können nun übernommen werden. Außerdem sind neue Suchparameter neu hinzugekommen und helfen dabei, noch schneller die passenden Schutzmaßnahmen zu finden.
- Verknüpfung wesentlicher Anforderungen und Gefährdungsfolgen. Während der Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die wesentlichen Anforderungen nennt, basiert die allgemeine Methodik zur Maschinensicherheit in EN ISO 12100 auf der Betrachtung der signifikanten Gefährdungen. Einen Zusammenhang zwischen beiden Vorgehensweisen stellt der CEN Guide 414 in Tabelle D.1 her, dessen Ergebnisse sich jetzt im WEKA Manager CE wiederfinden. Bei den wesentlichen Anforderungen nach Maschinenrichtlinie sieht der Anwender sofort die Gefährdungsfolgen, die dafür regelmäßig in Frage kommen. Umgekehrt findet er in der Risikobeurteilung bei den einzelnen Folgen einen Hinweis, welche GSGA aus Anhang I damit verbunden ist.
- Anpassung an die neue deutsche Übersetzung des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie, neue Warnung in der Projektübersicht, wenn ToDos bei einem Projekt überfällig sind u.v.m